05.07.2006

 

            Lieber Santiago,

 

            wir haben Ihren Fall geprüft, und geben Ihnen hierzu unsere Erklärungen:

 

  1. Sie sind ein kubanischer Bürger mit Residenz Deutschland und der Genehmigung(PRE) von der kubanischen Regierung, um im Ausland zu wohnen. Der Besitz dieser migratorischen Kategorie erlaubt Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechte, persönlichen Güter intakt zu erhalten, wie jeder andere kubanische Bürger. Sie betrifft nicht, das Gesetzt 989/1961, was besagt Enteignung von Gütern und persönliche Werte von den kubanischen Bürgern, die ins Ausland gingen und die ein Zurückkommen nach Kuba verneinten.

 

          Das bedeutet, dass so lange Sie in Deutschland diese migratorische Kategorie besitzen, weiterhin das Recht auf

          Ihre persönlichen Güter und Sonstiges besitzen, unabhängig von derem Wert und dass die kubanische Behörde

          allgemein – migratorische und innere Ordnung, zivile institutinelle Beamte dies wissen.

 

  1. Die kubanische Verfassung in Kapitel Nr. 7 betreffen Rechte, Pflichten  und fundamentielle Garantien, in Artikel 56 zittiert.. Das Eigentum  (das Haus) ist unantastbar. Keiner darf dort ohne Genehmigung des Eigentümers eintreten, oder in Besitz nehmen außer in Fällen, wo dies vom Gesetz erlaubt ist. Im Fall, der Enteignung des Gutes, wird es von den Behörden appleziert, wenn es fundierte, legale Gründe gibt (nur die zuständige offizielle Behörde).

 

  1. Im Fall von Wohnungs- Grundbesitz, kann der Grundbesitzer dies  an die regionelle Stelle(Behörde) anzeigen. Wenn illegale Bewohner sich weigern würden, den Ort innerhalb von 6 Monaten zu verlassen, könnte man die Hilfe von PNR in Anspruch nehmen, um diese Personen zum Verlassen des Hauses/Wohnung  zu zwingen. In diesem Fall wäre es derjenige, der von Ihnen die Vollmacht erhalten hatte, zuständig.

         Anbei eine Web-Seite für Fragen, die in Relation zu diesem Fall enthalten.

        
        
http://www, gacetaoficial.cu/html/legislacion_cubana.html

 

         Grüsse

 

            Seccion Konulat

 

            Embajada von Kuba in Deutschland

 

            Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn

            Tel.: 0228- 3090

            Fax: 0228 3092444

 

            e-mail kons-od-bonn@botschaft-kuba.de       http://emba.cubaminrex.cu/bonn  ………

 

            mit freundlichen Grüssen

 

             Konsularabteilung